Frauenärztin Praxis Volksdorf
Dr. med. Nancy Böttcher
Im Alten Dorfe 29, 22359 Hamburg – Tel: 040 – 603 74 79 Fax 040 – 64 50 55 12
www.frauenaerztin-volksdorf.de info@frauenaerztin-volksdorf.de
Ausfallhonorar
Ergänzung zum Behandlungsvertrag
Die Ärztin betreibt eine reine Bestellpraxis und ist darauf angewiesen die Behandlungstermine langfristig zu planen. Somit wird ein reibungsloser Ablauf der Praxis gewährleistet und längere Wartezeiten für die Patientinnen vermieden.
Daher ist die Ärztin darauf angewiesen, dass nicht wahrgenommene Behandlungstermine frühzeitig abgesagt werden, um diese anderen Patientinnen zur Verfügung zu stellen zu können.
Ärztin und Patientin sind sich darüber einig, dass vereinbarte Behandlungstermine mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden müssen. Die Absage muss so in der Praxis eingehen, dass ihr mindestens ein Arbeitstag verbleibt, um den Termin nachzubesetzen.
Es genügt eine telefonische Absage oder eine Absage per E-Mail.
Bei kurzfristiger, unverschuldeter Verhinderung der Patientin kann eine Absage auch kurzfristig vor dem Behandlungstermin erfolgen.
Bei nicht rechtzeitig bzw. unterbliebener Absage (Nichterscheinen) des Behandlungstermins vereinbaren die Ärztin und die Patientin für den ausgefallenen Behandlungstermin nach § 615 BGB einen pauschalen Schadenersatz / Ausfallhonorar in Höhe von
45,- €
Das Ausfallhonorar ist nach Erhalt der Rechnung sofort zu überweisen.
Dr. med. Nancy Böttcher
